Ende April treten zahlreiche neue Zollvorschriften in Kraft.
Ab dem 30. April 2024 müssen Ihre Waren über den für die Warenart Ihrer Fracht zuständigen Grenzkontrollposten (BCP) oder Kontrollpunkt (CP) eintreffen. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Sendung entweder am BCP oder am CP zur Dokumenten-, Identitäts- und Warenkontrolle vorführen.
Folgende Kontrollen werden ebenfalls durchgeführt.
Waren aus der EU oder den EFTA-Ländern
Für Waren, die an der Grenze der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Überwachung (SPS) unterliegen, wird ein neuer, von Defra und HMRC bereitgestellter Inspection Messaging Service implementiert.
Mit diesem Dienst werden Spediteure, Fahrer und Betreiber informiert, wenn eine SPS-Kontrolle an einem BCP oder CP erforderlich ist. Dabei werden bestehende staatliche Dienste wie IPAFFS, CDS und GVMS (Goods Vehicle Movement Service) genutzt.
Für EU- und Nicht-EU-Einfuhren von tierischen Erzeugnissen
Für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen wird es ein einheitliches Format für das Gemeinsame Dokument für die Einfuhr im Gesundheitsbereich (CHED-P) geben. Bis dahin wird für Ihre Einfuhrmeldung weiterhin ein IPAFFS erforderlich sein.
Um Ihre CHED-P-Importbenachrichtigung zu organisieren, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Experten.
Für EU-Importe „mittleren Risikos“
Für EU-Einfuhren mit mittlerem Risiko werden an der Grenze mehr Identitäts-, Dokumenten- und Warenkontrollen eingeführt. Ausgenommen davon sind jedoch Obst- und Gemüseeinfuhren mit mittlerem Risiko aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz.
Für die Einfuhr von Fisch und Fischereierzeugnissen
Ab dem 30. April werden zusätzliche Vorschriften für die Dokumentation von Fischereierzeugnissen eingeführt. Die Importeure müssen IUU-Dokumente (illegale, nicht gemeldete und nicht regulierte Erzeugnisse) vor der endgültigen Einreichung in das CHED-Importformat in IPAFFS hochladen.
Mit dieser zusätzlichen Maßnahme sollen illegale Fangpraktiken verhindert und die Einhaltung der Vorschriften gefördert werden.
Für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse der Hochrisikoklasse
Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen hoher Risikoklasse aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz muss über BCPs oder CPs und nicht über PoDs (Places of Destination) erfolgen. Die Sendungen müssen auf Verlangen zur Kontrolle vorgelegt werden.
Einheitliche Benutzungsgebühr
Mit dem Stichtag im April wird auch die neue einheitliche Benutzungsgebühr (Common User Charge) eingeführt. Der britischen Regierung zufolge betrifft diese Abgabe britische Unternehmen, die eine Warensendung einführen, die folgende Bedingungen erfüllt:
- Die Ware wird über den Hafen von Dover oder den Eurotunnel nach Großbritannien eingeführt oder durchquert Großbritannien.
- idie Ware kommt für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen (SPS) an einer staatlichen Grenzkontrollstelle (BCP) in England in Frage
Die Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die Behörden Ihre Sendung nicht für eine SPS-Kontrolle auswählen.
Was ist die einheitliche Benutzungsgebühr?
Die einheitliche Benutzungsgebühr ist ein Pauschalbetrag zur Deckung der Kosten, die der Regierung durch den Betrieb der geplanten Grenzkontrollstellen im Hafen von Dover und im Eurotunnel entstehen.
Diese Gebühr gilt nicht für private Häfen, die für die Strukturierung ihrer eigenen Kostendeckungsinitiativen verantwortlich sein werden.
Der Gesetzgeber wird die Auswirkungen des gemeinsamen Nutzungsentgelts auf Unternehmen aller Größenordnungen unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen regelmäßig evaluieren. Die Gebühren werden jährlich angepasst und aktualisiert.
Tipps für Kunden zur Einhaltung der Vorschriften
Der Stichtag im April (30. April 2024) rückt näher. Planen Sie Ihre Fahrten zu den CPs oder BCPs vor dem Transport Ihrer Waren, um mögliche Verzögerungen bei Ihren GB-Importen zu vermeiden.
Vor dem Hintergrund immer strengerer Zollvorschriften werden Unternehmen, die effizienter und flexibler arbeiten, weiter wachsen. Dank unserer einfachen und innovativen Zollplattform und unserem ausgezeichneten Serviceteam unterstützen wir Unternehmen jeder Art und Größe bei der Optimierung ihrer Zollprozesse.
Kürzlich haben wir den AEO- status, erhalten, eine offizielle Anerkennung unseres Engagements, den britischen Handel zu unterstützen und die Einhaltung der korrekten Verfahren zu gewährleisten.
Wir haben bereits Tausenden von Unternehmen bei der Einhaltung der Zollvorschriften geholfen und können auch Ihr Unternehmen unterstützen. Informieren Sie sich auf unserer Website über unsere branchenweit führenden Zolldienstleistungen. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, um sich von unseren erfahrenen Experten beraten zu lassen.
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