Sie exportieren vorübergehend oder dauerhaft Waren aus GB? Für Sie haben wir den internationalen Dokumentenmanager entwickelt.
Egal, ob Sie ein Carnet ATA, ein COO oder ein EUR1 benötigen, wir unterstützen Sie gerne.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen individuelle Lösungen an.
Carnet ATA
Wenn Sie die gleichen Waren wiederholt befördern müssen, z. B. weil Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in mehreren Ländern auf Messen ausstellen, werden Sie wahrscheinlich ein Carnet ATA benötigen.
Ein Carnet ATA ist ein Reisepass für Waren, der die vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr von unverderblichen Gütern für bis zu einem Jahr ermöglicht.
Mit unserem Carnet ATA-Service unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Zollprozesse und helfen Ihnen gleichzeitig, Geld zu sparen.
Certificate of Origin (Ursprungszeugnis, COO)
Ein GB-Ursprungszeugnis (COO) bescheinigt den Ursprung von Waren, die aus dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden. Es gibt Aufschluss über den Herstellungs- oder Produktionsprozess der Waren und belegt, dass sie aus dem Vereinigten Königreich stammen. Die Zollbehörden des Einfuhrlandes benötigen diese Bescheinigung häufig, um zu ermitteln, ob die Waren für Präferenzzollsätze in Frage kommen oder um andere Handelsbestimmungen zu befolgen.
Ein COO (Certificate of Origin) dient als Nachweis dafür, wo die exportierten Waren ursprünglich hergestellt wurden.
Wenn Sie per Akkreditiv bezahlen müssen oder in ein Zollgebiet mit besonderen Zollsanktionen oder Tarifsätzen einführen, kann ein COO erforderlich sein.
EUR1
Führen Sie Präferenzwaren aus GB aus und importieren Sie in ein Land, das ein Handelsabkommen mit GB hat, sollten Sie ein EUR1 beantragen.
Ein EUR1, auch „Warenverkehrsbescheinigung“ genannt, ist ein Dokument, das im internationalen Handel verwendet wird, um Waren anzumelden, die im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und bestimmten Partnerländern
für eine Zollpräferenzbehandlung qualifiziert sind. Dadurch können die Zölle für die Waren bei der Ausfuhr in diese Partnerländer gesenkt oder sogar aufgehoben werden.
Das EUR1-Formular wird in der Regel von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt und ist vom Exporteur auszufüllen. Es beinhaltet Informationen über den Ursprung der Waren und ihre Übereinstimmung mit den im jeweiligen Handelsabkommen festgelegten Ursprungsbestimmungen.
Internationaler Dokumentenmanager
Der internationale Dokumentenmanager ermöglicht unseren Kunden eine praktische und kostengünstige Lösung für die Erstellung von Carnet ATA, COO und EUR1.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen individuelle Lösungen an.